Willkommen in unserem Wissens-Center zum Thema Stand der Technik!
Auf den ersten Blick erscheint der Begriff „Stand der Technik“ absolut verständlich. Oft wird er als Synonym für den aktuellen Entwicklungsstand von Technologien, Produkten oder Dienstleistungen verwendet. In der sensiblen IT-Sicherheitsbranche gehört deutlich mehr dazu, als nur die Bedürfnisse und Anforderungen der Verbraucher zu erfüllen.
Denn der Stand der Technik wird bereits vielfach in Vorschriften, Gesetzen und selbst in den Vertragsbedingungen von Cyberversicherungen genutzt. Damit hat der Begriff direkten Einfluss auf fast jede Organisation. Auch die seit Mitte Januar 2023 in Kraft getretene NIS2-Richtlinie, die zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen überarbeitet und ausgeweitet wurde, hat das Ziel IT-Infrastrukturen in neue Resilienzbahnen lenken. Diese Novelle schreibt Organisationen vor IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik umzusetzen. Von der Neuauflage sind bedeutend mehr Einrichtungen und Firmen betroffen. Bis zum 17. Oktober 2024 muss die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein.
Damit Sie immer auf dem neuesten (Wissens-)Stand der Technik bleiben, können Sie in unserem Media-Center alle dort verfügbaren Inhalte kostenfrei herunterladen – egal ob zum Thema Stand der Technik, NIS-2-Richtlinie oder zu anderen bestehenden und kommenden Maßnahmen.
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NIS2 - Umsetzung in Deutschland?
Unter dem Motto "NIS2 - Umsetzung in Deutschland - Fluch oder Segen?" informierten ESET Experte Maik Wetzel und Fachanwalt für IT-Recht Stefan Sander am 21.11.2023 über die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union, die zum 18.10.2024 in Deutschland Gültigkeit erlangen wird.