Jena, 27. August 2020 – IT-Sicherheit ist Vertrauenssache. Unternehmen und Privatanwender müssen auf die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der eingesetzten Technologien und Lösungen vertrauen können. Dass europäische Unternehmen hier viel zu bieten haben und dies zukünftig deutlicher herausstellen müssen, beweist der größte deutsche IT-Security-Verband mit seinem Vertrauenssiegel „IT-Security made in Europe“. ESET, Branchenpionier und größter Hersteller von IT-Software-Sicherheitslösungen mit Hauptfirmensitz in der Europäischen Union, schließt sich der neuen Initiative an. Mit Unterzeichnung der freiwilligen Konformitätserklärung unterstreicht ESET sein Engagement im Bereich EU-Datenschutz und vertrauenswürdige IT-Sicherheitstechnologien.
„Europäische Hersteller brauchen sich im globalen Vergleich, was Innovationskraft und Qualität betrifft, nicht verstecken. Wir begrüßen daher die TeleTrusT-Initiative, ein Vertrauenssiegel für IT-Security-Lösungen auf EU-Ebene einzuführen“, so Holger Suhl, Country Manager DACH, ESET Deutschland GmbH. „Unternehmen und Verbraucher müssen sich beim Einsatz von IT-Sicherheitsprodukten zu jeder Zeit auf die Einhaltung der strengen EU-Datenschutzgrundverordnung verlassen können. ESET geht einen Schritt weiter: Mit der Unterzeichnung der Selbsterklärung unterstreichen wir zudem die für ESET selbstverständliche No-Backdoor-Garantie.“
TeleTrusT Zeicheninitiative
Anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 und vor dem Hintergrund der Debatte über europäische digitale Souveränität etablierte der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) für Produkte und Dienstleistungen seiner Mitglieder die Kennzeichnungsmöglichkeit „IT Security made in EU".
Die Verwendung des TeleTrusT-Vertrauenszeichens „IT Security made in EU" wird Verbandsmitgliedern durch TeleTrusT auf Antrag und bei Konformitätserklärung zu den nachstehenden Kriterien gestattet.
Voraussetzungen/Kriterien
1. Der Unternehmenshauptsitz muss in der EU sein.
2. Das Unternehmen muss vertrauenswürdige IT-Sicherheitslösungen anbieten.
3. Die angebotenen Produkte dürfen keine versteckten Zugänge enthalten (keine "Backdoors").
4. Die IT-Sicherheitsforschung und -entwicklung des Unternehmens muss in der Europäischen Union stattfinden.
5. Das Unternehmen muss sich verpflichten, den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu genügen.